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Partner-Kit · Die Übertragung an den Betreiber

Sie liefern das Los, der Vertrag folgt der Liegenschaft

Das Prinzip, das Neolia mit Ihrem Beruf vereinbar macht: Das Bauunternehmen (oder der Bauträger) unterzeichnet den Betriebsvertrag des Gebäudes, und wer die Liegenschaft betreiben wird, übernimmt ihn. So läuft es genau ab, gestützt auf Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Sie unterzeichnen den Betriebsvertrag

Er legt das Gebäude, die Anzahl Wohnungen, die Preise und eine Dauer von 36 oder 60 Monaten fest. Er nennt, wer das Gebäude betreiben wird: Verwaltung, Stockwerkeigentum oder Eigentümer. Übernimmt der Betreiber den Vertrag vor der Aktivierung, zahlen Sie nichts.

Sie können auch 12, 24, 36 oder 60 Monate Betrieb schenken, endgültig zu Ihren Lasten. Das ist nie eine Pflicht. Eine im Voraus bezahlte Jahresrechnung ist kein Geschenk: Der Teil nach der Übernahme wird Ihnen zurückerstattet.

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Während der Bauzeit läuft nichts

Jede Wohnung wird ab ihrer Aktivierung verrechnet, also sobald ihre Geräte funktionieren, ob bewohnt oder nicht, nie während der Bauarbeiten. Die Vertragsdauer beginnt mit der ersten Aktivierung.

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Sie nennen uns den Betreiber

Sobald Sie ihn kennen, spätestens 60 Tage vor der Übergabe. Solange niemand den Vertrag übernommen hat, bleiben Sie Vertragsinhaber und zahlen den Betrieb nach der Aktivierung.

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Der Betreiber übernimmt den Vertrag mit einem Nachtrag

Der Nachtrag wird von Ihnen, vom Betreiber und von Neolia unterzeichnet, kostenlos und ohne neuen Vertrag. Er legt den Tag der Übernahme, die übernommenen Wohnungen und den Stand der Zahlungen fest. Eine Grundsatzeinigung genügt nicht: Solange nicht alle drei den Nachtrag unterzeichnet haben, bleiben Sie Vertragsinhaber. Der Betreiber übernimmt die Restlaufzeit, ohne bei null zu beginnen, und erhält eine dokumentierte Liegenschaft.

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Sie sind frei

Ab dem Tag der Übernahme zahlen Sie nichts mehr und tragen keine Betriebsverantwortung mehr. Neolia stellt dem Betreiber direkt Rechnung. Dieselbe Zeit wird nie zweimal verrechnet: Was Sie für die Zeit danach im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie innert 30 Tagen zurück.

HÄUFIGE FRAGEN

Die Sonderfälle

Die Verwaltung wechselt? Der Vertrag folgt dem Gebäude: Er geht an die neue Verwaltung oder an den Eigentümer, nach denselben Regeln, bei unveränderter Dauer.

Der Betreiber ist bei der Übergabe nicht bekannt? Sie bleiben Vertragsinhaber und zahlen den Betrieb der aktivierten Wohnungen. Die Übernahme erfolgt kostenlos, sobald der Betreiber den Nachtrag unterzeichnet. Übernimmt niemand den Vertrag, endet er zwölf Monate nach der ersten Aktivierung oder am Ende der Monate, die Sie geschenkt haben. Wir erinnern Sie drei Monate vorher schriftlich daran.

Das Stockwerkeigentum entsteht erst nach dem Verkauf? Sie tragen den Vertrag, bis die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder ihre Verwaltung ihn übernimmt, nach denselben Regeln.

FÜR IHR ANGEBOT

Das Argument beim Bauherrn

Die Monate, die Sie schenken, werden zu einer bezifferbaren Unternehmerleistung: «Das Gebäude wird mit X Monaten bezahltem Betrieb übergeben». Diese Wahl steht im Betriebsvertrag, mit der Anzahl Monate, und bleibt bestehen, auch wenn die Verwaltung übernimmt. Eine im Voraus bezahlte Rechnung ohne diese Wahl wird Ihnen bei der Übernahme zurückerstattet.

VertragEs ist Artikel 12 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, öffentlich und vor der Unterschrift einsehbar. Der Betriebsvertrag nennt die Regeln nochmals.
Der Leitfaden für den Bauunternehmer

Lesen Sie die Übernahmeregeln

Der ganze Mechanismus steht in Artikel 12 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für ein Projekt übergeben wir Ihnen den Betriebsvertrag Ihres Gebäudes. Wir antworten innert zwei Arbeitstagen.

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